Lebensmittel

Menschen verirren sich bei Aufschriften wie „Light“, „leicht“ und „fettarm“. Die Verbraucher glauben, dass dieselbe Lebensmittel nur in einer anderen Verpackung kaufen, die doppelt so teuer sind. Wir gewinnen davon auf jeden Fall nichts.

 

 

Obwohl es in Deutschland  strenge Kriterien fur die Produktbezeichnung gibt, finden die Hersteller Umwege hinter Begriffen die Wahrheit zu verstecken.

 

Aufpassen auf „Diät“-Produkte

 

Wenn wir Diät sehen, denken wir automatisch an kalorienreduzierte oder kalorienfreie Lebensmittel, und glauben, dass das auch fur Abnehmen geeignet ist. Wenn wir dann uns die Produktbeschreibung näher anschauen, entdecken wir dass diese Diät-Produkte für Säuglinge, Sportler und Diabetiker geeignet sind.

 

„Kalorienreduziert“ und „kalorienarm“

 

Lebensmitteln, die mit Aufschriften wie „kalorienreduziert“ und „kalorienarm“ bezeichnet sind, können Sie  vertrauen. Kalorienreduziert sind Produkte die mindestens 30% weniger Kalorien enthalten als die Standardvariante. Kalorienarme Lebensmittel durfen aber nicht mehr als 40 Kalorien pro 100g enthalten und Flüssigkeiten weniger als 20 Kalorien pro 100ml.

 

„Light

 

Für diese Kategorie gilt dasselbe wie für die kalorienreduzierten Lebensmittel. Getränke die den Aufschrift Leicht oder Light haben, müssen 30% kaloriereduziert sein. Bei gesalzenem Essen bezieht sich das entweder auf die 30% reduzierte Salzgehalt oder auf die Kaloriengehalt.

 

 

„Zuckerfrei oder Fruchtzucker“

 

Beim Thema Zucker verwirren uns Wörter wie  „zuckerfrei“, „zuckerarm“ und „mit Fruchtzucker“.

Zuckerarme Produkte dürfen nicht mehr als 5g Zucker in 100g Lebensmittel sein, bei Flüssigkeiten ist das 2,5g. Zuckerfreie Lebensmittel dürfen nicht mehr 0,5g Zucker in 100g oder 100ml , haben aber trotzdem einen gewissenZuckergehalt.

Produkte mit Fruchtzucker enthalten aber genauso viele Kalorien wie gezuckerte Produkte.

1 Kommentar»

  Ilona Zubrod wrote @

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Seit dem 1. Juli 2007 ist nun in einer EU-Verordnung, der Health-Claims-Verordnung, geregelt, was „light“ bedeutet. „Light“ steht für „reduziert“. Daraus geht noch nicht hervor, was reduziert ist. Die Reduktion kann sich beziehen auf den Gehalt von: Fett, Zucker, Alkohol oder Kalorien. Bedingung ist, dass der Inhaltsstoff, der das Lebensmittel „leicht“ macht, um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Normalprodukt vermindert ist.
Bis Juli 2009 sollen weitere Nährwertprofile und zulässige Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) erarbeitet werden. Eine gesundheitsbezogene Angabe darf dann nur noch gemacht werden, wenn sie in wissenschaftlichen Studien bewiesen wurde.

Diät-Produkte

Diätetische Lebensmittel unterliegen der Diät-Verordnung und müssen, bevor sie das erste mal in den Handel kommen, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Diätetische Lebensmittel unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung oder Herstellung deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verkehrs. Diätetische Lebensmittel werden für verschiedene Ernährungszwecke angeboten:

Säuglinge (bis 12 Monate)

Kleinkinder (zwischen 1 bis 3 Jahre)

Schwangere

Sportler

Für besondere medizinische Zwecke. Bilanzierte Diäten für die diätetische Behandlung von Patienten unter medizinischer Kontrolle. Zum Beispiel bei: Diabetes, Krebserkrankungen, Kau- und Schluckstörungen, Leber- oder Nierenerkrankungen oder angeborenen Stoffwechselstörungen.

Bei kalorienarmer Ernährung zur Gewichtsreduktion, als Mahlzeitenersatz oder Tagesration.

Ilona Zubrod (Ernährungsberaterin für http://www.bewusst-waehlen.com)


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